Kataster­vermessungen

Zu den Katastervermessungen, welche Sie bei uns beantragen können, zählen folgende Leistungen:

  • Vermessung zur Bildung von Flurstücken und Parzellen,
  • Grenzwiederherstellung zur Festellung von Grenzverläufen,
  • Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster,
  • Vermessung an langestreckten Anlagen (Straßen- und Bahnschlussvermessung),
  • Grenzsicherung,
  • Nachholung oder erneute Abmarkung von Grenzpunkten,
  • Unterstützung von Flurneuordnungs- und Bodensonderungsverfahren

Sie möchten Ihren Grundbesitz teilen, eine Gebäudeaufnahme veranlassen oder haben Fragen zu Ihrem Grenz­verlauf?

Sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihrem Anliegen. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Erstellung einer Kostenschätzung benötigen wir:

  • Anschrift, im Idealfall Gemeinde, Gemarkung, Flurstücksnummer
  • Angaben zum Eigentümer und zum Kostenpflichtigen
  • Skizze über Art/Umfang des Vermessungsanliegens

Sie haben Schwierigkeiten die entsprechenden Informationen zu ermitteln? - Wir unterstützen Sie dabei!

Auf unserer Downloadseite finden sie die wichtige Unterlagen und Informationen zum Herunterladen.

Was bedeutet Katastervermessung?

Eine Katastervermessung dient grundsätzlich der Aktualisierung oder Fortschreibung des Liegenschaftskatasters.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung: die Flurstücke und deren zugehörigen Bestandsdaten. Eine Veränderung an diesen Daten obliegt den unteren Vermessungsbehörden.

Für die fachgerechte vermessungstechnische Umsetzung sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen zuständig.

Die ÖbVI's binden sich an die jeweiligen Rechtsgrundlagen zur Durchführung Ihrer Vermessung und treten als Mittler zwischen Eigentümer und Ämtern, ähnlich den Notaren in Bezug auf das Grundbuch, auf. Anträge auf Katastervermessung sind daher direkt an einen ÖbVI zu stellen. Dieser übernimmt die Vermessung sowie die Einreichung der Ergebnisse.

Ebenso wie die Durchführung der Vermessung ist auch die Kostenerhebung durch eine Verordnung bestimmt und daher sachsenweit einheitlich geregelt. Ausschlaggebend für die Kosten sind festgelegte Kriterien, wie beispielsweise die Anzahl von der Vermessung betroffener Grenzpunkte und die Fläche eines zu bildenen Flurstückes oder eines aufzunehmenden Gebäudes.

Fortführungs-(Veränderungs-) nachweis am Kreuzung Martin-Luther-Ring / Karl-Tauchnitz-Straße

Messungsmanual 1903

Fortführungsriss 2023

Kennzeichnung von Grenzpunkten Leitungserfassung Straßenschlussvermessung Messungen in Leipzig Innenstadt Grabungen in Leipzigs Innenstadt